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Elektromobilität

Jetzt neues E-Auto-Förderprogramm prüfen und bis zu 6.000 € sichern!

Ob klassischer Kauf oder flexibles Leasing – wenn Sie ein neues E-Auto planen, lohnt sich ein Blick auf die mögliche Förderung.

Machen Sie den E-Auto-Fördercheck – was ist möglich?

Wie hoch die Förderung ausfallen kann, richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. Mit unserem Förderrechner erhalten Sie schnell einen Überblick, welches Förderpotenzial für Sie drin ist.

Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Bedingungen der zuständigen Stellen.

Keine Gewähr, keine Rechts- oder Förderberatung.

Staatlich gefördert, elektrisch begeistert.

Sichern Sie sich bis zu 6.000 EUR staatliche Förderung beim Kauf oder Leasing eines neuen elektrifizierten Fahrzeugs

Das Wichtigste zur E-Auto-Förderung

Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die neue E-Auto-Förderung.

Förderhöhe

Privatkunden können bei der Anschaffung eines E-Autos bis zu 6.000 € Förderung erhalten, für Plug-in-Hybride maximal 4.500 €. Die genaue Höhe richtet sich nach Einkommen und Familiensituation.

Voraussetzungen

Gilt für Personen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 80.000 €. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 € (max. 90.000 €).

Förderfähige Modelle

Gefördert werden alle neu zugelassenen Elektroautos. Plug-in-Hybride sind nur förderfähig, sofern sie max. 60 g CO2/km ausstoßen oder mind. 80 km rein elektrisch fahren können.

Prämie beantragen

Voraussetzung ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Die Förderung wird nach der Zulassung vom Halter beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt.

Keine Gewähr, keine Rechts- oder Förderberatung.

E-AUTO Förderung

Berechnen Sie Ihre E-Auto-Förderung

Hinweis: Diese Berechnung basiert auf den aktuell veröffentlichten Richtlinien des Bundesumweltministeriums. Sie ersetzt nicht die offizielle Antragstellung. Die endgültige Entscheidung über die Förderbewilligung trifft die zuständige Behörde. Der Rechner dient der Orientierung und ist nicht verbindlich.

Förderprogramm

FAQ

Wie viel E-Auto-Förderung bekomme ich 2026?

Die Höhe der E-Auto-Förderung 2026 hängt von drei Faktoren ab:

  • Antriebsart des Fahrzeugs
  • zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
  • Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt

 

Nach den veröffentlichten Eckpunkten sind insgesamt Förderbeträge von 1.500 € bis 6.000 € möglich.

Unser Rechner oben auf dieser Seite hilft Ihnen dabei, Ihren möglichen Orientierungswert schnell einzuordnen.

Die Berechnung folgt einer sozial gestaffelten Logik:

  • Es gibt eine Basisförderung je nach Fahrzeugart.
  • Für Haushalte mit niedrigerem Einkommen kommen Zuschläge hinzu.
  • Für Kinder unter 18 Jahren im Haushalt gibt es zusätzliche Zuschläge.

 

Entscheidend ist also nicht nur das Fahrzeug, sondern immer die Kombination aus Antrieb, Einkommen und Kinderzahl. Genau deshalb ist ein Förder-Rechner sinnvoll: Er bildet diese Kombination schneller und verständlicher ab als eine reine Tabelle.

Die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 80.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Wichtig: Diese Grenze kann sich je Kind um 5.000 € erhöhen – und zwar für bis zu zwei Kinder. Dadurch liegt die maximale Einkommensgrenze für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern bei 90.000 €.

Ohne Kinder endet die Förderfähigkeit also früher als bei Familien mit Kindern.

Je niedriger das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, desto höher kann die Förderung ausfallen.

  • Bis 60.000 € sind Zuschläge auf die Basisförderung vorgesehen.
  • Bis 45.000 € kann ein weiterer Zuschlag hinzukommen.
  • Kinder unter 18 Jahren erhöhen die Förderung zusätzlich.

 

Die genaue Förderhöhe hängt aber immer auch von der Fahrzeugart ab. Deshalb lässt sich die Frage „Wie viel bekomme ich?“ am besten mit dem Rechner oben oder anhand der offiziellen Tabellen beantworten.

Förderfähig sind nach den veröffentlichten Informationen vor allem erstmals im Inland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1.

Dazu zählen insbesondere:

  • batterieelektrische Neufahrzeuge (BEV)
  • batterieelektrische Fahrzeuge mit Range-Extender
  • Plug-in-Hybride (PHEV), sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind

 

Ob ein konkretes Modell tatsächlich förderfähig ist, ergibt sich ausschließlich aus den offiziellen Kriterien und Fahrzeuglisten der zuständigen Stelle.

Nach den veröffentlichten Eckpunkten kann sowohl der Kauf als auch das Leasing eines förderfähigen Neufahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Wichtig ist: Die soziale Staffelung gilt für Kauf und Leasing gleichermaßen. Auch beim Leasing kann die Förderung also – je nach Einkommen, Kinderzahl und Fahrzeugart – entsprechend berücksichtigt werden.

Entscheidend sind insbesondere die formalen Vorgaben, zum Beispiel zur Zulassung auf den Antragsteller oder Leasingnehmer sowie zur Haltedauer bzw. Vertragslaufzeit.

Für die Förderung ist entscheidend, dass das Fahrzeug nach dem 01.01.2026 erstmals neu zugelassen wurde.

Die Förderung soll rückwirkend beantragt werden können. Die Antragstellung ist nach aktuellem Stand voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich.

Das wichtigste Datum ist also nicht der Kaufvertrag allein, sondern vor allem die Neuzulassung des Fahrzeugs.

Die Förderung richtet sich an private Haushalte, die die jeweiligen Einkommensgrenzen einhalten.

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Für die Antragstellung werden nach aktuellem Stand insbesondere Einkommensteuerbescheide benötigt. Welche Dokumente genau vorzulegen sind, ergibt sich aus den offiziellen Anforderungen der zuständigen Stelle.

Maßgeblich sind in der Regel Kinder unter 18 Jahren, die dem Haushalt zugeordnet sind.

Die genaue Definition sowie die erforderlichen Nachweise ergeben sich aus den offiziellen Vorgaben. Wichtig ist: Kinder können sich sowohl auf die Einkommensgrenze als auch auf die Förderhöhe auswirken.

Die folgenden Beispiele sind Orientierungswerte auf Basis der veröffentlichten Staffelung. Sie helfen beim schnellen Abgleich, ersetzen aber keine verbindliche Förderprüfung.

Beispiel 1: BEV, Haushalt ohne Kinder
Bis 45.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen: bis 5.000 €
45.001 € – 60.000 €: bis 4.000 €
60.001 € – 80.000 €: bis 3.000 €

Beispiel 2: BEV, Haushalt mit Kindern
Bis 45.000 €: bis 6.000 € (bei 2+ Kindern)
60.001 € – 80.000 €: bis 4.000 € (bei 2+ Kindern)
80.001 € – 90.000 €: Förderung kann je nach Kinderzahl noch möglich sein

Tipp: Für die konkrete Einordnung nutzen Sie am besten den Rechner oben auf der Seite.

Ob eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich ist, hängt immer von den jeweiligen Programmbedingungen ab.

Maßgeblich sind die offiziellen Hinweise zur Kumulierung, zu möglichen Ausschlüssen oder zu Rangfolgen verschiedener Förderinstrumente.

Disclaimer: Unsere FAQ sind eine Zusammenfassung und Einordnung öffentlich zugänglicher Informationen und stellen keine Förderzusage dar. Wir sind nicht der Fördergeber. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die offiziellen Richtlinien, FAQ und Antragsunterlagen der zuständigen Stellen, insbesondere veröffentlicht auf https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung.